Wartung
INSPEKTION UND ÜBERPRÜFUNG MIT ERFÜLLUNG DER GESETZLICHEN MINDESTANFORDERUNG
Sämtliche Arbeiten werden ausschließlich von zertifiziertem Fachpersonal durchgeführt!

Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie an Wärmepumpen dürfen nur von zertifizierten Unternehmen und Personen laut EU-Verordnung (EG) Nr. 517/2014 Artikel 10 und (EG) Nr. 303/2008 (Qualifikation der Kat. 1 bis 4) sowie laut ÖNORM EN 13313 (Kat. A, B, C) erfolgen. Den genauen Leistungsumfang der Überprüfung und einen Auszug der Kälteanlagenverordnung entnehmen Sie bitte den PDFs.
Bei Fragen steht Ihnen das Kratky Kältetechnik Team gerne zur Verfügung!
